
1) Ausweisung eines Al-Qaida-Terroristen durch die Mainzer Ausländerbehörde
Laut Pressemeldungen lebt ein vor sieben Jahren in Mainz festgenommenes Al-Qaida-Mitglied wieder in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt. Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, betreibt die Stadt die Ausweisung des Syrers, gegen die sich der 37-Jährige vor Gericht wehrt. Der Mann, der seit 2002 in der Landeshauptstadt wohnte, war 2007 in den Düsseldorfer „Terrorprozessen“ vom dortigen Oberlandesgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und versuchten bandenmäßigen Versicherungsbetrugs. Diese Haftstrafe hat der Syrer inzwischen verbüßt. Der Bin-Laden-Anhänger war in Afghanistan in Trainingslagern der Al-Qaida terroristisch ausgebildet worden und hatte nach den Anschlägen vom 11. September dort auch gegen die alliierten Truppen gekämpft. Dabei hatte er auch Kontakt zu Osama Bin Laden, der ihn und andere Mitstreiter nach Europa entsandte, um neue Kämpfer zu rekrutieren und Geld für den Dschihad zu beschaffen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Warum erfolgte die Abschiebung dieses Terroristen nicht direkt nach Verbüßung seiner Haftstrafe?
2) Wann ist endlich mit der endgültigen Ausweisung dieses verurteilten Terroristen zu rechnen?
3) Da es sich bei dieser Person offenbar um eine „tickende Zeitbombe“ handelt, wie wird zwischenzeitlich die Sicherheit der Mainzer Bevölkerung sichergestellt?
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2) Städtische Förderung des Vereins „Peng zur Förderung von Kunst, Design
und Kommunikation“
Laut Presseberichten wird der sogenannte Verein Peng von der Stadt Mainz gefördert. Dieser Verein hat im Januar 2012 auf seiner Internetseite seine Aktivisten zu einem „Widerstands-prozess“ im Amtsgericht Mainz aufgerufen, bei dem ein Körperverletzungsverfahren gegen einen
Aktivisten dieses Vereins verhandelt werden sollte. Durch massive Tumulte und ein „krakeelendes“ Publikum im Gerichtssaal wurde die Verhandlung durch die Richterin abgesetzt. Dieser Vorgang durch Aktivisten eines durch die Stadt Mainz geförderten Vereins stellt eine
unglaubliche Verhöhnung des Rechtsstaates und ein Anschlag auf die grundgesetzlich garantierte Gewaltenteilung dar.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Auf wie viel Euro beläuft sich die jährliche Förderung dieses Vereins?
2. Handelt es sich hierbei um eine freiwillige Leistung?
3. Seit wann wird dieser Verein mit städtischen Geldern unterstützt?
4. Wer hat wann in der Stadtverwaltung über die Förderungswürdigkeit
dieses Vereins entschieden?
5. Teilt die Verwaltung mit uns die Einschätzung, dass ein Verein, der offiziell den Rechtsstaat in
Frage stellt und dessen Aktivisten für einen Abbruch eines Gerichtsverfahrens sorgen, keine
Förderung durch die Stadt erhalten dürfen?
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3) Städtische Zahlungen für Wohnraumnutzungen an die Wohnbau
Eine Stadtratsanfrage beschäftigte sich in der letzten Ratssitzung mit dem sozialen Wohnungsbau und Fehlbelegungsabgaben.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie hoch sind die jährlichen städtischen Zahlungen für Sozialwohnungen an die stadtnahe Wohnbau?
2. Wie haben sich die Zahlungen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
3. Um wie viele Wohnungen handelt es sich hierbei im Stadtgebiet Mainz?
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4) Landeszuschuss über 250.000 Euro für Soziale Stadt
Laut Pressemeldungen des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur bewilligte Innenminister Roger Lewentz im Januar im Zusammenhang mit dem Projekt Soziale Stadt in Mainz-Mombach einen Zuschuss über 250.000 Euro.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Für welche konkreten Projekte wird dieser Landeszuschuss verwendet?
2) Wieviel Euro entfallen im einzelnen auf die Projekte?
3) Haben diese Projekte einen zeitlichen Rahmen?
a)Â Â Â Â Â Wenn ja, welchen?
4) Ist der Zuschuss an Projekte in Mainz-Mombach gebunden oder können die Gelder auch in anderen Stadtteilen eingesetzt werden?










