Stadtrat
Last modified: 20. November 2011

A N F R A G E N zur Sitzung des Stadtrates am 14. Dezember 2011
Straftaten im Bereich des Hauptbahnhofes
Im Zusammenhang mit der Anfrage Nr. 1759/2011 „Trinkgelage auf dem Bahnhofsvorplatz“ und der Antwort der Verwaltung wurde die Problematik der Zuweisbarkeit von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu bestimmten Personen und die daraus resultierende Beweissicherung dargestellt. Daraus ergibt sich die Frage der Notwendigkeit der Videoüberwachung von Kriminalitätsbereichen.
Wir fragen die Verwaltung:
1.   Wie viele Straftaten wurden im Bereich des Hauptbahnhofes in den Jahren 2010, und 2011 erfasst und angezeigt?
2.   Um welche Straftaten und Ordnungswidrigkeitsanzeigen handelte es sich hierbei?
3.   Wie viele dieser, in o.g. Zeitraum angezeigten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konnten aufgeklärt werden?
4.   Wird der Bereich des Hauptbahnhofes von Seiten der Sicherheitsbehörden als Kriminalitätsschwerpunkt eingestuft?
5.   Wie bewerten die Verwaltung und die Sicherheitsbehörden die Möglichkeit, zur Beweissicherung und Verhinderung von Straftaten (Abschreckungseffekt) den Vorplatz des Hauptbahnhofes per Videokameras überwachen zu lassen?
Entwicklung der Müllgebühren in der Stadt Mainz
Wie die Presse berichtete, erwartet Umweltdezernentin Katrin Eder durch Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz höhere Müllgebühren für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mainz. Gleichzeitig beschloss der Landkreis Mainz-Bingen in seiner letzten Sitzung des Kreistages eine deutliche Reduzierung der Müllgebühren ab Januar 2012.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1.   Wie erklärt sich die Verwaltung diese offensichtlich entgegengesetzten Entwicklungen der Müllgebühren in der Stadt und im Landkreis?
2.   Wurden Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Bundestag beschlossen und welche konkreten Auswirkungen haben diese auf die Müllgebühren in der Stadt Mainz?
3.   Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, um die Müllgebühren in der Stadt Mainz für die Bürger stabil zu halten?
Hilfsangebote für Opfer von Zwangsverheiratungen
Eine aktuelle Studie der Bundesregierung zu zwangsverheirateten Frauen zeichnet ein düsteres Bild. Mehr als dreitausend Betroffene im Bundesgebiet, wobei man noch von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen muß, sind ein Beleg für eine nicht geglückte Integration von vor allem muslimischen Familien. Zwangsverheiratung und damit einhergehende Ehrenmorde können nicht mit Kultur, Religion oder Tradition begründet werden, es handelt sich um schwere Straftaten, Menschenrechtsverletzungen und Nötigungen. Seit 2010 stellt Zwangsverheiratung ein eigener Straftatbestand dar.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1.       Welche Hilfs- und Beratungsangebote gibt es in Mainz für Opfer von
           Zwangsverheiratungen?
2.       Liegen der Verwaltung Informationen und Zahlen vor, wie viele Opfer von
           Zwangsverheiratungen es in Mainz gibt?
3.       Welche Angebote bietet die Stadt Mainz, um von Zwangsverheiratung
           bedrohten Frauen und Männern Beratung und Hilfe zukommen zulassen?
4.       Wurde von Seiten der Verwaltung mit muslimischen Vereinen und Verbänden
           diese Problematik erörtert und diese auf ihren Einfluss auf ihre Mitglieder   Â
           hingewiesen?
a)Â Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
b)Â Wenn nein, warum nicht?








